Rechtsanwalt
Ekkart Hinney
Fachanwalt für Strafrecht
Leistungen
Entzug der Fahrerlaubnis, Ermittlungsverfahren, Hausdurchsuchung, Untersuchungshaft, Jugendstrafverfahren, allgemeine Strafverfahren, Strafvollstreckung.
Das Betätigungsfeld des Strafverteidigers ist vielfältig, die Probleme SIND oft nicht auf den ersten Blick erkennbar. Wo liegen die Ursachen der Straffälligkeit? Welche Lösungsmöglichkeiten bieten sich an?
Gekonnter Umgang mit den strafrechtlichen und strafprozessualen Instrumenten ist hilfreich, aber der Erfolg beruht auch auf einer guten Vernetzung des Verteidigers und setzt eine langjährige Erfahrung voraus.
Besondere Verfahrensarten – Jugendstrafverfahren, Wirtschaftsstrafsachen, Unterbringungsverfahren – erfordern unterschiedliche Handhabung. Besonders der Umgang mit straffälligen Jugendlichen sollte mit einer intensiven Befassung mit dem jugendlichen Straftäter einhergehen.
Jedes Problem braucht unterschiedliche Lösungsansätze. Kein Fall ist mit einem anderen vergleichbar. Auf jede neue Frage muss eine neue Antwort gefunden werden, die im Gespräch mit dem Mandanten, mit seinen Angehörigen, mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht erarbeitet wird. Der Strafverteidiger stellt den Kontakt zwischen dem betroffenen Bürger und den Strafverfolgungsbehörden her – zum Nutzen und zum Vorteil des Mandanten.
Steckbrief
- 1984 – 1990 Studium der Rechtswissenschaft an der Ruprechts-Karls-Universität in Heidelberg
- 1990 1. Juristisches Staatsexamen
- 1990 – 1993 Referendariat am Landgericht Heidelberg
- 1993 2. Juristisches Staatsexamen
- 1993 Gründung einer Rechtsanwaltskanzlei in Heidelberg
- 1997 Eintritt in die Kanzlei Slania und Kollegen in Mannheim
- 2003 Erwerb des Titels „Fachanwalt für Strafrecht“
- 2007 Eintritt in die Kanzlei der Rechtanwälte Mannheims
- Mitgliedschaften: Anwaltsverein Heidelberg, Rechtsanwaltskammer Karlsruhe Baden-Württembergische Strafverteidiger e. V., Bezirksverein für soziale Rechtspflege, Mannheim, Kehrtwende e. V., Mannheim
- Tätigkeit als Referent der Juristischen Fakultät der Universität Mannheim und im Forum „Junge Rechtsanwälte“ des Anwaltsvereins Heidelberg