Rechtsanwalt
Dr. Ernesto Vecchio LL.M.
Rechtsanwalt / Avvocato für Italienisches Recht, Int. Privatrecht & Sozialrecht
Leistungen
Handelsrecht, Familienrecht, Erbrecht
Der Schwerpunkt der Sozietätstätigkeit liegt im Bereich der deutsch-italienischen Wirtschaftsbeziehungen, dem Erbrecht sowie dem Handelsrecht. In seinem Heimatland studierte Herr RA Dr. Vecchio an der Universität zu Bari Jurisprudenz und beendete in Italien seine dortige juristische Ausbildung mit dem zweiten Staatsexamen. Im Anschluss daran studierte Herr RA Dr. Vecchio Rechtswissenschaften an den Universitäten Heidelberg und Mannheim mit dem Abschluss des Magister Legum. Während seines Studiums und danach sammelte Herr RA Dr. Vecchio Erfahrungen in verschiedenen international ausgerichteten Kanzleien in Deutschland. Im Jahre1998 wurde Herr RA Dr. Vecchio als Avvocato zugelassen, woraufhin er seine bis heute bestehende Kanzlei in Taranto (Tarent) gründete. Ende 2005 gründete Herr RA Dr. Vecchio die eigene Anwaltskanzlei in Deutschland in Bürogemeinschaft mit RA Ingo J. Meinhardt und RA Holger Rapp.
Herr RA Dr. Vecchio ist u.a. Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV), Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Internationales Recht sowie Mitglied in der Deutsch-Italienischen Juristenvereinigung.
Diritto successioni italo – tedesco, Diritto famiglia, Diritto commerciale italo tedesco, Diritto della circolazione stradale italiano
L’ attivitá dello studio legale si concentra prevalentemente nel campo dei rapporti transfrontalieri, specialmente commerciali italo-tedeschi. La nostra clientele prevalente sono le aziende italiane produttrici ed esportatrici sul mercato Tedesco ma anche privati ai quali offriamo la nostra assistenza e consulenza legale.
Il concetto del nostro studio legale è quello di dare assistenza e consulenza biligue nel complesso campo dei rapporti giuridici italo-tedeschi grazie alla specializzazione e pratica in entrambi i sistemi giuridici dei due paesi.
Solo conoscendo contemporaneamente entrambe le lingue, la cultura e i differenti sistemi giuridici si possono aiutare al meglio le imprese italiane nello svolgimento, promozione e sicurezza dei loro affari in Germania.
Wir verteidigen Sie in Ordnungswidrigkeiten in Europa, insbesondere, wenn Sie ein Bußgeld in Italien erhalten haben.
Für Verkehrsverstöße in Italien werden oft weitaus höhere Bußgelder und Geldstrafen verhängt als in Deutschland. Bei groben Verstößen behält die kontrollierende Polizei häufig den Führerschein sogleich ein.
Im Gegensatz zu Deutschland beruht die Geldbuße in Italien auf einer verschuldensunabhängigen Halterhaftung. Das heißt, dass anders als in Deutschland für einen Verkehrsverstoß in Italien grundsätzlich der Halter, also der Fahrzeugeigentümer und nicht der Fahrer haftet.
Aufgrund eines Übereinkommens der Rechtshilfe in Straf- und Bußgeldsachen werden seit einiger Zeit italienische Zahlungsaufforderungen an den deutschen Wohnsitz des Betroffenen versandt. Die deutschen Behörden beantworten zuvor Halteranfragen der italienischen Polizei. Auch wenn Italien noch keine Umsetzung des EU-weiten Rahmenbeschlusses zur gegenseitigen Vollstreckung von Bußgeldern aus Verkehrsverstößen umgesetzt hat, so können Vollstreckungen doch bereits jetzt vor Ort beim nächsten Italienurlaub oder einer Geschäftsreise in Italien drohen.
Zunächst einmal wird bei jedem Verkehrsdelikt die Mindestbuße festgelegt. Erfolgt innerhalb von 60 Tagen keine Zahlung, so ist die Angelegenheit rechtskräftig abgeschlossen. Wird die 60-Tages-Zahlungsfrist nicht eingehalten, so erfolgt eine Erhöhung der Geldbuße auf das Doppelte.
Möchten Sie sich als Betroffener gegen die Geldbuße verteidigen, so gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder wird der ricorso – der Einspruch – bei der Präfektur oder aber beim Friedensrichter ( Giudice di Pace ) eingelegt. Es gibt also ein Wahlrecht zwischen diesen beiden Rechtsmitteln. Üblicherweise entscheidet der Friedensrichter in einer mündlichen Verhandlung. Der Präfekt führt meist im schriftlichen Verfahren.
Verfolgungsverjährung tritt in Italien nach zwei Jahren ein, die Vollstreckungsverjährung nach 5 Jahren.
Wichtig ist, dass hinsichtlich der Zustellungsregeln andere Formalien als in Deutschland gelten. Ob die Frist eingehalten ist, richtet sich daher nicht danach, wann der Bußgeldbescheid bei dem Betroffenen eingeht, sondern vielmehr danach, wann das Schriftstück von der Behörde, die die Zustellung veranlasst hat, an die Post übergeben hat.
Bei Delikten, wie z.B. bei einer Vorfahrtsverletzung werden Bußgelder zwischen ca. 150,00 € und 700,00 € fällig, bei Parkverstößen liegen die Geldbußen zwischen ca. 30,00 € und 300,00 €.
Da sich jeder Fall anders gestaltet, ist immer eine Einzelfallbetrachtung erforderlich. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne unsere Kanzlei, die im deutsch-italienischen Rechtsverkehr tätig ist.
Wir beraten und vertreten gerichtlich und außergerichtlich in Sachen Verkehrsrecht, Schmerzensgeld und Schadensregulierung von Deutschland aus in Italien.
Für die Mandantschaft sind wir direkt in Deutschland ansprechbar und übernehmen nach einem Verkehrsunfall in Italien die Schadensregulierung und nach Personenschäden die Geltendmachung von Schmerzensgeld in Italien da die Schmerzensgeldansprüche nach italienischem Recht um ein Vielfaches mehr betragen als dies nach deutschem Recht.
Die Durchsetzung der Regulierung von Sach- und Personenschäden sowie auch von Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall in Italien übernehmen wir sowohl außergerichtlich bei direkten Verhandlungen mit den Haftpflichtversicherungen in Italien als auch – wenn notwendig – im Prozess vor allen italienischen und oder deutschen Gerichten.
Steckbrief
- Italienisches Recht, insbesondere Immobilienrecht (Abwicklung von Immmobilenan- und verkäufen), ital. Mietrecht und ital.Familienrecht
- Abwicklung von Verkehrsunfällen in Italien
- Italienisches Handelsrecht (insb. Transportrecht und Gesellschaftsrecht, Gründungen von Gesellschaften in Italien)
- Forderungsbeitreibung/Inkasso und Vollstreckung (insb. in Italien)
- Erbrecht (insbesondere Abwicklung deutsch-italienischer Erbangelegenheiten)