Rechtsanwalt
Holger Rapp
Rechtsanwalt für Erbrecht, Familienrecht & Verkehrsrecht
Leistungen
Rechtsanwalt Rapp berät und vertritt Sie unter Einbeziehung wirtschaftlicher und familiärer Aspekte bei allen erbrechtlichen Streitigkeiten. Er berät zu den gesetzlichen Erbschaftsregelungen, entwirft und prüft Testamente für Privatpersonen und Firmeninhaber gleichermaßen, vertritt Sie gegenüber Testamentsvollstreckern und Nachlassverwaltern und kann selbst als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden. Ebenso berät und vertritt er Sie bei der Einforderung und der Auszahlung Ihres Pflichtteils. Gleiches gilt für einen möglichen Pflichtteilergänzungsanspruch. Er berät außerdem bezüglich der Themen Erbverzicht und Erbausschlagung und vertritt Sie bei der Anfechtung eines Testaments oder bei einem Testamentswiderruf.
Inhaber von Unternehmen berät er bei der erbrechtlichen Gestaltung Ihres Nachlasses, gerade im Zusammenhang mit Eheverträgen.
Rechtsanwalt Rapp berät und vertritt Sie in allen Bereichen der familienrechtlichen Streitigkeiten. Er kümmert sich um Ihr Scheidungsverfahren und sämtliche Scheidungsfolgesachen. In den oftmals sehr streitbelasteten Bereichen der Durchführung des Zugewinnausgleichs und der Vermögensauseinandersetzung legt er einen Schwerpunkt auf eine Lösungsfindung ohne Gerichtsbeteiligung, was sehr viel Geld und Zeit sparen kann. Selbstverständlich berät und vertritt er Sie zu allen Themen des Unterhaltsrechts. In den hoch emotionalen Bereichen des Umgangsrechtes und des Sorgerechtes vertritt er Ihre Interessen unter Wahrung der Interessen Ihrer Kinder mit einer klaren Linie. Er hilft Ihnen außerdem dabei, Eheverträge zu erstellen, was auch noch nach der Heirat möglich ist. Außerdem prüft er bereits bestehende Eheverträge.
Gerade für Unternehmer, Ärzte und andere Freiberufler kann es zum Schutz der eigenen Existenz sinnvoll sein, sich mit dem Thema Ehevertrag intensiv auseinanderzusetzen. In diesem Bereich sind Berührungen mit dem Erbrecht unvermeidlich. Herr Rechtsanwalt Rapp steht Ihnen in diesem Bereich ebenfalls mit Rat und Tat zur Seite.
Rechtsanwalt Rapp berät und vertritt Sie in allen Bereichen des Verkehrsrechts. Dies betrifft insbesondere die Regulierung von Verkehrsunfällen. Bereits an dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung die Rechtsanwaltskosten aus dem Regulierungsbetrag immer zu übernehmen hat.
Selbstverständlich erfolgt die Vertretung gleichfalls in Bußgeldverfahren mit und ohne Fahrverbot, bei Führerscheinangelegenheiten und selbstverständlich bei dem Vorwurf verkehrsstrafrechtlicher Tatbestände. Die Erstberatung in verkehrsrechtlichen Themen ist bei Herrn Rechtsanwalt Rapp grundsätzlich kostenlos.
Steckbrief
- Geboren 1976 in Mannheim
- Studium der Rechtswissenschaften in Mannheim; Abschluss 1. Staatsexamen
- Referendariat LG Frankenthal, Abschluss 2. Staatsexamen 2005
- Zulassung als Rechtsanwalt durch die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe September 2005
- Gründung der Bürogemeinschaft rechtsanwaelte-mannheims mit Herrn Rechtsanwalt und Avvocato Dr. Ernesto Vecchio, LL.M und Herrn Rechtsanwalt Ingo Meinhardt in den bis heute bestehenden Kanzleiräumen